Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hotel Felsenkeller
- Bei einer Buchung (Zustandekommen eines Hotelaufnahmevertrages) erklärt sich der Gast/Besteller mit den AGB des Hotels einverstanden.
- Auf Verlangen des Hotels ist bei Anreise eine gültige Kreditkarten-Nummer oder ersatzweise eine Kaution zur Sicherheit zu hinterlegen. Die Höhe der Summe richtet sich nach Dauer des Aufenthalts und wird vom Hotel festgelegt. Ebenso ist das Hotel berechtigt die gesamten Übernachtungskosten als Vorkasse zu verlangen.
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im weiteren „Hotel“ genannt).
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen. - Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen und Verbindlichkeiten aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt. - Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren nach einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 l BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
lll. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Nimmt ein Kunde, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten oder das Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihn weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.
- Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe
von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. - Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden. - Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
lV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß
Nummer 1 Satz 3 Rücktritt vorliegt. - Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
ersparten Aufwendungen anzurechnen. - Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
a. Zimmerbuchung:
Stornierung bis 5 Tage vor Anreise (bis 17.00 Uhr – Hotel Ortszeit): kostenfrei
Stornierung 3 Tage bis Anreisetag: 80% des Reisepreises
b. Gruppenbuchung 5 bis 10 Zimmer:
Bei Buchungen ab 5 Zimmer bis 10 Zimmer (Gruppe):
Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise (bis 17.00 Uhr – Hotel Ortszeit): kostenfrei
Stornierung danach: 80% des Reisepreises
c. Gruppenbuchung ab 10 Zimmer:
Bei Buchungen ab 10 Zimmer (Gruppe):
Stornierung bis 3 Wochen vor Anreise (bis 17.00 Uhr – Hotel Ortszeit): kostenfrei
Stornierung danach: 80% des Reisepreises
d. Stornierungen und Stornokosten zu Großveranstaltungen in Mendig:
Stornierung 14 Tage vor Anreise (bis 17.00 Uhr – Hotel Ortszeit): kostenfrei
Stornierung 13 Tage bis Anreisetag: 80% des Reisepreises
Hinweis: Ziffer d. gilt nicht für Gruppenbuchungen, hierzu siehe Ziffer b. und c.
e. Veranstaltungen:
Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitschaft von Räumlichkeiten haben folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit: über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt; 29. bis 15. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten; 14. bis 8. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 30% des entgangenen Umsatzes, falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis Bankett x Personenzahl; 7. bis 3. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 60% des entgangenen Umsatzes, falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis Bankett x Personenzahl; binnen 72 Stunden: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 80% des entgangenen Umsatzes, falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis Bankett x Personenzahl.
V. Rücktritt des Hotels
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß (lll. Ziffer 7) verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt. - Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben l. Ziffer 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Vl. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen stehen gebuchte Zimmer dem Kunden montags bis donnerstags ab 14.00 Uhr und freitags bis sonntags und feiertags ab 10.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel montags bis freitags um 9.30 Uhr und samstags bis sonntags und feiertags bis 11.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, nach 15.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.
- Das Hotel ist ein Nichtraucher-Hotel. Bei Nichtbeachtung behält sich das Hotel vor, dem Gast eine einmalige Reinigungspauschale in Höhe von 350,00€ in Rechnung zu stellen. Ist ein Zimmer durch Rauch unbenutzbar gemacht worden, wird dem Verursacher der volle Verdienstentgang für die Dauer der nicht Vermietbarkeit des Zimmers verrechnet. Kommt es durch Rauchen oder hantieren mit Feuer zu einer Auslösung der Brandmeldeanlage und dadurch zu einer Alarmierung der Feuerwehr, so löst dies eine Konventionalstrafe in Höhe von 1.800,00€ aus.
Vll. Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00€ oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00€, maximal 7.500,00€, einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 entsprechend.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt, dennoch unverbindlich, ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung, nicht länger als 6 Monate, und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
Vlll. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand -auch für Scheckstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels (Mendig). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
- Es gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.